Hinweise zur elektronischen Kommunikation
Technische Rahmenbedingungen gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und § 9a Onlinezugangsgesetz (OZG)
Die Saar-Mosel Werke Konz AöR eröffnet den Zugang für die elektronische Kommunikation nach § 3a VwVfG unter folgenden technischen und organisatorischen Bedingungen:
- Zugelassene Übermittlungswege
Ein rechtswirksamer elektronischer Widerspruch oder sonstige elektronische Dokumente können ausschließlich über das Behördenpostfach (beBPo) eingereicht werden:
- Elektronische Signaturen
Elektronische Dokumente, die über das Behördenpostfach eingereicht werden, müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 versehen sein.
Andere elektronische Übermittlungswege (z. B. normale E-Mail) sind für die Einreichung rechtsverbindlicher Dokumente nicht zulässig.
- Unterstützte Dateiformate
Zurzeit werden folgende Formate akzeptiert:
- PDF/A (bevorzugt)
- XML, TXT, JPG, PNG
Andere Formate oder komprimierte Dateien (z. B. ZIP, RAR) können nicht verarbeitet werden.
- Maximale Dateigröße
Die Größe eines einzelnen Dokuments darf 20 MB nicht überschreiten.
- Eingangsbestätigung
Ein elektronisches Dokument gilt erst als eingegangen, wenn der Absender eine automatische oder manuelle Eingangsbestätigung aus dem Behördenpostfach erhalten hat.
- Sicherheitshinweise
Unsignierte oder unverschlüsselte Dokumente gelten nicht als rechtswirksam eingereicht.
Für vertrauliche Dokumente und formgebundene Widersprüche ist die Nutzung des Behördenpostfachs verpflichtend.
Hinweis: Diese technischen Rahmenbedingungen gelten ausschließlich für die elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren nach § 3a VwVfG. Für andere Kommunikationswege (z. B. Kontaktformulare, normale E-Mails) kann keine Rechtswirkung garantiert werden.