Zum Hauptinhalt springen

Hinweise zur elektronischen Kommunikation

Technische Rahmenbedingungen gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und § 9a Onlinezugangsgesetz (OZG)

Die Saar-Mosel Werke Konz AöR eröffnet den Zugang für die elektronische Kommunikation nach § 3a VwVfG unter folgenden technischen und organisatorischen Bedingungen:

  • Zugelassene Übermittlungswege

Ein rechtswirksamer elektronischer Widerspruch oder sonstige elektronische Dokumente können ausschließlich über das Behördenpostfach (beBPo) eingereicht werden:

smw-konz@poststelle-rlp.de

  1. Elektronische Signaturen

Elektronische Dokumente, die über das Behördenpostfach eingereicht werden, müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 versehen sein.

Andere elektronische Übermittlungswege (z. B. normale E-Mail) sind für die Einreichung rechtsverbindlicher Dokumente nicht zulässig.

  1. Unterstützte Dateiformate

Zurzeit werden folgende Formate akzeptiert:

  • PDF/A (bevorzugt)
  • XML, TXT, JPG, PNG

Andere Formate oder komprimierte Dateien (z. B. ZIP, RAR) können nicht verarbeitet werden.

  1. Maximale Dateigröße

Die Größe eines einzelnen Dokuments darf 20 MB nicht überschreiten.

  1. Eingangsbestätigung

Ein elektronisches Dokument gilt erst als eingegangen, wenn der Absender eine automatische oder manuelle Eingangsbestätigung aus dem Behördenpostfach erhalten hat.

  1. Sicherheitshinweise

Unsignierte oder unverschlüsselte Dokumente gelten nicht als rechtswirksam eingereicht.

Für vertrauliche Dokumente und formgebundene Widersprüche ist die Nutzung des Behördenpostfachs verpflichtend.


Hinweis: Diese technischen Rahmenbedingungen gelten ausschließlich für die elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren nach § 3a VwVfG. Für andere Kommunikationswege (z. B. Kontaktformulare, normale E-Mails) kann keine Rechtswirkung garantiert werden.